Energieausweis



Allgemeines


Mit dem Inkrafttreten der Energiesparverordnung (EnEV) muss ab 01.01.2008 für Gebäude, die neu errichtet worden sind sowie für Gebäude, die verändert, verkauft oder neu vermietet werden, ein Energieausweis ausgestellt werden. Grundlage kann der berechnete Energiebedarf oder der gemessene Energieverbrauch sein. EXAD liefert die Grundlage für den Energieausweis. Energieausweis Das Ende des Prozesses bildet ein (elektronisches) Dokument, der verbrauchsorientierte Energieausweis für Wohngebäude nach §16ff der EnEV.

Programm- und Benutzerfunktion


  • Manuelle und automatische Erstellung möglich
  • Import von Gebäudedaten aus EXAD
  • Import von Verbrauchs- und Energieträgerdaten aus EXAD
  • Ermittlung von Energieverbrauchskennwerten gemäß den gesetzlichen Regeln
  • Werte, wie Leerstandskorrektur und Witterungsbereinigung, fließen in die Berechnung mit ein.
  • Das Programm gibt Modernisierungsempfehlungen aus einem Katalog von Textbausteinen vor.
  • Modernisierungsempfehlungen können vom Anwender ergänzt werden.

Hilfsmittel:

  • Es stehen Kalenderwerkzeuge für die Eingabe der Zeiträume zur Verfügung
  • Helferfunktion für die Umrechnung der Wohnfläche
  • Kontrolle der Plausibilität der Eingaben
  • Sofortige Anzeige des Energieverbrauchskennwertes und sämt¬licher Kennwerte der einzelnen Zeiträume
  • Vollständige Ausgabe des Energieausweises als Ausdruck oder PDF-Dokument