Energieausweis
Allgemeines
Mit dem Inkrafttreten der Energiesparverordnung (EnEV) muss ab
01.01.2008 für Gebäude, die neu errichtet worden sind sowie für
Gebäude, die verändert, verkauft oder neu vermietet werden, ein
Energieausweis ausgestellt werden. Grundlage kann der berechnete
Energiebedarf oder der gemessene Energieverbrauch sein.
EXAD liefert die Grundlage für den Energieausweis.
Das Ende des Prozesses bildet ein (elektronisches) Dokument, der
verbrauchsorientierte Energieausweis für Wohngebäude nach §16ff der
EnEV.
Das Ende des Prozesses bildet ein (elektronisches) Dokument, der
verbrauchsorientierte Energieausweis für Wohngebäude nach §16ff der
EnEV.
Programm- und Benutzerfunktion
- Manuelle und automatische Erstellung möglich
- Import von Gebäudedaten aus EXAD
- Import von Verbrauchs- und Energieträgerdaten aus EXAD
- Ermittlung von Energieverbrauchskennwerten gemäß den gesetzlichen Regeln
- Werte, wie Leerstandskorrektur und Witterungsbereinigung, fließen in die Berechnung mit ein.
- Das Programm gibt Modernisierungsempfehlungen aus einem Katalog von Textbausteinen vor.
- Modernisierungsempfehlungen können vom Anwender ergänzt werden.
Hilfsmittel:
- Es stehen Kalenderwerkzeuge für die Eingabe der Zeiträume zur Verfügung
- Helferfunktion für die Umrechnung der Wohnfläche
- Kontrolle der Plausibilität der Eingaben
- Sofortige Anzeige des Energieverbrauchskennwertes und sämt¬licher Kennwerte der einzelnen Zeiträume
- Vollständige Ausgabe des Energieausweises als Ausdruck oder PDF-Dokument